Direkt zum Hauptbereich

Cybergrooming – Kinder müssen gerade jetzt besser vor Missbrauch im Netz geschützt werden – SCHAU HIN!

Berlin, 09.02.2021. Für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch im Netz plädieren der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, und die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“.

Anlässlich des Safer Internet Day (SID) am 9. Februar 2021 erklärte Rörig: „In der digitalen Welt reicht eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter alleine nicht aus, um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt im Netz zu schützen. Wir brauchen endlich ein neues Jugendschutzgesetz, das auch Interaktionsrisiken in den Fokus nimmt. Damit sollen Anbieter wie Facebook oder Google verpflichtet werden, Kinder und Jugendliche auf ihren Plattformen besser zu schützen. Sie tragen Verantwortung, die verbindlich geregelt sein muss.“ Die Novelle des Jugendmedienschutzgesetzes (JuSchG) befindet sich derzeit im Bundestag in der parlamentarischen Abstimmung.

Vor allem das sogenannte „Cybergrooming“, das gezielte sexualisierte Umgarnen und Manipulieren von Kindern im Internet, hat enorme Ausmaße angenommen. Personen mit pädokriminellen Neigungen melden sich in Chats oder Foren oft unter falschem Namen an und geben sich als gleichaltriges Kind aus. Aus der verständnis­vollen Unterhaltung wird dann mehr: Es werden intime Berichte, Fotos oder sogar persön­liche Treffen gefordert. Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, sollen Plattformbetreiber auch verpflichtet werden, wirksame Alterskontrollen und Beschwerdesysteme einzurichten.

Laut der Studie „EU Kids online“ des Hans-Bredow-Instituts sind jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge im Alter von neun bis 17 Jahren im Netz bereits mit intimen, anzüglichen Fragen konfrontiert worden. Von 2018 auf 2019 ist die Zahl der Cybergrooming-Fälle in Deutschland, die der Polizei bekannt geworden sind und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, um 34 Prozent auf rund 3.300 gestiegen.

Durch die Corona-Quarantäne sei die Gefahr durch Cybergrooming noch einmal gestiegen, warnt die europäische Polizeibehörde Europol. Kinder und Jugendliche verbringen aktuell mehr Zeit vor Handys, Konsolen und Computern, durch die soziale Isolation entsteht auch eine höhere Bereitschaft, persönliche Sorgen oder Wünsche über digitale Wege, Chats beispielsweise, mitzuteilen. Das wiederum erhöht die Gefahr sexueller Übergriffe im Netz.

Cybergrooming ist eine Straftat. Nach § 176 StGB ist das Kontaktieren von Kindern unter 14 Jah­ren mit sexuellen Absichten – durch Informations- oder Kommunikationstechnologie – verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Seit 2020 kann auch versuchtes Cybergrooming strafrechtlich verfolgt werden:

„Dass der Versuch des Cybergroomings unter Strafe gestellt wurde, war ein wichtiger Schritt. Täter können so effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch anzubahnen“, sagt der Unabhängigge Beauftragte. „Strafverfolgung ist allerdings nur eine Seite – wir brauchen für Kinder und Jugendliche auch eine vernünftige Begleitung auf ihrem Weg in die digitale Welt und eine Aufklärung über die dort bestehenden Risiken. Eine Aufklärung, die Perspektiven jenseits von Katastrophenszenarios zeigt und Gefährdungen und Gefahren deutlich macht.“

Eltern und Erziehende können frühzeitig auf Anzeichen für Cybergrooming achten und sollten Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien zur Seite stehen. Auch Sicherheitsregeln, wie das Ausschalten der Computer- und Smartphone-Kamera oder die Rücksprache mit den Eltern bei neuen Kontakten, können helfen, das Risiko einer unerwünschten, für das Kind möglicherweise folgenreichen Kontaktaufnahme zu verringern.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Initiative SCHAU HIN! werden gemeinsam in den kommenden Tagen vor allem in sozialen Netzwerken mit Postings und einem Video über Cybergrooming informieren. SCHAU HIN! hat Cybergrooming auch in einem neuen TV-Spot thematisiert, der Anfang Februar erstmals ausgestrahlt worden ist und das gesamte Jahr 2021 über bei Das Erste und beim ZDF gezeigt wird.

____________________________________________________________________________

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Stefan Frohloff | Stellvertr. Pressesprecher beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs

030 18 555-1565 | stefan.frohloff@ubskm.bund.de

Patrizia Barth | Projektbüro „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.

030 526 852-132 | presse@schau-hin.de

Über den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. https://beauftragter-missbrauch.de/

Über die Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“: SCHAU HIN! ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der AOK – Die Gesundheitskasse. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken. https://schau-hin.info/

Informationen zum Safer Internet Day (SID): Seit 2004 findet jährlich im Februar der internationale Safer Internet Day (SID) statt. SID ist eine Initiative der Europäischen Kommission, mit der weltweit zu Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit aufgerufen wird. Der Aktionstag steht für mehr Online-Sicherheit und ein besseres Internet für Kinder und Jugendliche. Weltweit wird der SID vom europäischen Insafe-Netzwerk im Rahmen des CEF Telecom Programms der Europäischen Kommission koordiniert. In Deutschland setzt klicksafe.de den Aktionstag um und ruft dazu auf, sich mit eigenen Aktionen am SID zu beteiligen. https://www.klicksafe.de/ueber-klicksafe/safer-internet-day/

Kontakt:

SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.
c/o denkwerk b_projekte für bildung und prävention gGmbH
Patrizia Barth
Chausseestraße 13, 10115 Berlin
Tel.: 030 5268 52 132
eMail: presse@schau-hin.info
www.schau-hin.info


Buchtipps:
Diesen Blog gibt es auch als App
Zum App Store


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Studie ermittelt: Das kostet ein Schulleben in Deutschland - #Schule

Berlin (ots) - Die Einschulung steht vor der Tür, aber die wenigsten Eltern wissen, welche Kosten auf sie zukommen, wenn ihr Kind in die Schule kommt. Das Vergleichs- und Shoppingportal idealo hat die Schulausgaben in Deutschlands Bundesländern etwas genauer unter die Lupe genommen und dabei Kosten wie Einschulung, Erstausstattung, Bücher- und Essenskosten, Verkehrstickets, Arbeitsmaterialien sowie Ausgaben für Klassenfahrten und Hortbetreuung, den mit Abstand am teuersten Kostenpunkt, kalkuliert* - das Ergebnis: Ein Schulleben in Deutschland kostet von der Einschulung bis zum Abitur durchschnittlich 20.700 Euro. Zur Einschulung geben alle Bundesländer in etwa 425 bis 525 Euro** aus, somit gestaltet sich der Start fast überall gleich. Doch ab dem ersten Schultag gehen die Kosten stark auseinander, Preisschwankungen sind im Bundesvergleich deutlich erkennbar. Das Schulleben ist in Niedersachsen am teuersten obs/ Idealo Internet GmbH/ idealo internet GmbH Mit 27.300 Euro ist ei

Fiete, Adam, Ella und Olivia sind die Trendnamen 2018

Berlin (ots) - Das Familienfinanzportal Elterngeld.de hat etwa 25% aller Geburtsmeldungen aus dem ersten Quartal 2018 ausgewertet und daraus eine repräsentative Vornamensstatistik für das aktuelle Jahr erstellt. Wie auch im Vorjahr führen Emma und Ben die Topliste an. obs/fabulabs GmbH/Elterngeld.de Die 10 beliebtesten Jungennamen mit Veränderung zum Vorjahr: Ben Leon (+1) Paul (+1) Felix (+1) Finn / Fynn (+3) Lukas / Lucas (+4) Maximilian (+4) Elias (+1) Noah (-3) Jonas (-8) Die 10 beliebtesten Mädchennamen mit Veränderung zum Vorjahr: Emma Emilia (+1) Hannah / Hanna (+1) Sofia / Sophia (-2) Mia Lina Mila Lea / Leah (+1) Clara / Klara (+2) Marie (-2) Eine vollständige Liste der Top 200 Vornamen aus 2018 gibt es hier: https://www.elterngeld.de/beliebteste-vornamen-2018/ Bei den Jungen gab es in den Top10 größere Verschiebungen: Finn kletterte von Platz 8 auf Platz 5, Lukas von 10 auf 6 und Maximilian von 11 auf 7. Jonas fiel hingegen von Platz 2 auf 1

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab zehn Jahren

( openPR ) Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 gibt es jetzt für Schüler ab zehn Jahren. Denn: Gerade Kinder und Schüler sollten sich günstige Tarife sichern. " Wer jung ist, ist meistens auch fit. Daher sollten sich gerade Schüler frühzeitig ihren Berufsunfähigkeitsschutz sichern ", empfiehlt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math. Bei der Golden BU genießen Schüler von Anfang an den vollen Schutz der Golden BU. Auf eine abstrakte oder konkrete Verweisung zum Beispiel auf einen anderen Schultyp verzichtet die LV 1871. Und: Die Golden BU erhält seit Jahrzehnten Höchstbewertungen von führenden Ratingagenturen wie Franke & Bornberg oder Morgen & Morgen. Günstige Einstufung garantiert Abschließbar ist anfangs eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 1.100 Euro im Monat. Später ist die Golden BU ohne Gesundheitsprüfung erhöhbar auf bis zu 2.500 Euro monatlich. Eine Nachversicherungsgarantie gibt die LV 1871 zum Beispiel bei erstmaliger Aufnahme eines Stud