Neustadt a. d. W. (ots) - Das eigene Kind ist krank oder bleibt aufgrund der Corona-Pandemie-Maßnahmen zu Hause? Dann erhalten Eltern Kinderkrankengeld. Welche Bedingungen dafür gelten und was das mit der Steuererklärung zu tun hat, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Doppelt so viele Kinderkrankentage in 2021 Die Bundesregierung hat die Zahl der Tage, an denen Kinderkrankengeld bezogen werden kann, verdoppelt. Und zwar rückwirkend zum 5. Januar. Das bedeutet: Im Jahr 2021 gibt es pro Elternteil 20 Tage pro Kind und für Alleinerziehende 40 Tage pro Kind. Mit der Anzahl der Kinder erhöht sich die Zahl der Tage, sodass maximal 45 beziehungsweise 90 Kinderkrankentage möglich sind. Kinderkrankengeld jetzt auch für Corona-Maßnahmen Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH Das Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel 90 Prozent des Nettogehalts. Arbeitnehmer beantragen es bei ihrer Krankenkasse - nämlich im Normalfall, wenn sie ihr krankes Kind zu Hause betre...
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