Frankfurt (ots) - Es knallt am Boden und funkelt am Himmel: Böller und Raketen gehören zum Jahreswechsel nach wie vor dazu. Doch wer darf wann und wo knallen und was passiert im Schadensfall? obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG Silvester ist, wenn es knallt und zischt. Doch ab wann darf ich eigentlich mit der Knallerei starten und wo ist es verboten? Außerdem: Feuer und Explosionen bergen eine hohe Unfallgefahr - schnell ist die Hand verbrannt, ein Blechschaden am Auto oder es brennt im Haus. Wer trägt dann die finanziellen Folgen? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) haben die Antworten: Gibt es feste Zeiten fürs Knallen? Auch wenn der Lärm manchen Nachbarn auf die Nerven geht: Auf die üblichen Regelungen zur Nachtruhe können sie an Silvester nicht bauen. Denn Feuerwerkskörper der Klasse II, dazu zählen zum Beispiel Raketen, Böller und Römische Lichter, dürfen von Volljährigen in der Zeit vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr abg...
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