Diese Frage stellen sich jetzt Unterhaltspflichtige, denn ab 1. Januar 2018 weist die Düsseldorfer Tabelle für manche ein kleines Plus aus. Sie fragen sich, wie sie dieses Plus geltend machen können: "Lohnt es sich auch dafür vor Gericht zu ziehen?" ISUV-Kontaktanwalt Simon Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht, rät: "Zuerst einmal versuchen sich einvernehmlich zu einigen. Ist das nicht möglich, dann kann es unter gewissen Umständen durchaus sinnvoll und notwendig sein den Unterhalt vor Gericht zu erstreiten. Das ist immer dann der Fall, wenn man einen erhöhten Unterhalt über viele Jahre vor sich herschiebt."
Im Umkehrschluss heißt dies, wenn der Unterhalt beispielsweise in einem oder zwei Jahren ausläuft, weil das Kind 18 Jahre alt wird oder eine Lehre anfängt, ist es nicht sinnvoll noch einen Prozess vom Zaun zu brechen, denn die Anwalts- und Gerichtskosten sind höher als der finanzielle Vorteil. "Wer für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss, sollte sich in jedem Fall einmal beraten lassen. ISUV-Mitglieder können das im Rahmen der kostenlosen schriftlichen Rechtsauskunft tun, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist", empfiehlt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler den Betroffenen.
Auch in folgendem Beispiel lohnt sich eine Anpassung: Ein unterhaltspflichtiger Vater, Einkommensgruppe (1901 - 2300 EUR) hat für zwei Kinder Unterhalt zu leisten. Die Kinder sind im Alter von 12 und 13 Jahren. Für die Kinder muss er nach den ab 1. Januar 2018 geltenden Beträgen jährlich jeweils 192 EUR weniger Unterhalt zahlen. In der Summe sind das 384 EUR im Jahr. Der unterhaltspflichtige Vater "schiebt" also mindestens 5 bzw. 6 Jahre, d. h. bis die Kinder 18 Jahre alt sind, den Betrag von 384 EUR vor sich her, wenn er den Unterhalt nicht möglichst bald im Jahr 2018 anpasst. Über die Jahre sind dies dann rund 2200 EUR.
Zuerst sollte aber jeder Unterhaltsverpflichtete einmal prüfen, ob sein Einkommen im Vergleich zum Jahr davor gleichgeblieben, gestiegen oder weniger geworden ist. Nur wenn das Einkommen gleichgeblieben oder gar rückläufig war, sollten Unterhaltspflichtige erst an eine Abänderungsklage denken. "Ein Restrisiko bleibt aber dennoch bei jeder Klage, denn nicht immer entscheiden die Gerichte im Sinne der Alimentenzahler/Innen", stellt Pressesprecher Linsler fest. Die Abänderungsklage muss von einem Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Noch gut zu wissen: Setzt der Anwalt die Ansprüche zu 100 Prozent durch, so muss der Gegner die Gerichts- und Anwaltskosten allein tragen. - Wieder ein Grund sich einvernehmlich zu einigen.
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
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Im Umkehrschluss heißt dies, wenn der Unterhalt beispielsweise in einem oder zwei Jahren ausläuft, weil das Kind 18 Jahre alt wird oder eine Lehre anfängt, ist es nicht sinnvoll noch einen Prozess vom Zaun zu brechen, denn die Anwalts- und Gerichtskosten sind höher als der finanzielle Vorteil. "Wer für zwei Kinder Unterhalt zahlen muss, sollte sich in jedem Fall einmal beraten lassen. ISUV-Mitglieder können das im Rahmen der kostenlosen schriftlichen Rechtsauskunft tun, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist", empfiehlt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler den Betroffenen.
Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV (Presseportal) |
Folgende Beispiele zeigen, unter welchen Voraussetzungen es sich lohnt, notfalls die Anpassung des Unterhalts einzuklagen:
Eine unterhaltspflichtige Mutter, Einkommensgruppe (1901 - 2300 EUR) hat für zwei Kinder Unterhalt zu leisten. Die Kinder sind im Alter von 5 und 7 Jahren. Für die fünfjährige Tochter muss sie nach den ab 1. Januar 2018 geltenden Beträgen jährlich 144 EUR weniger Unterhalt zahlen, für den siebenjährigen Sohn 170 EUR weniger. In der Summe sind das 314 EUR im Jahr. Die Alimentenzahlerin "schiebt" also mindestens 11 Jahre, d. h. bis der Sohn 18 Jahre alt ist, den Betrag von 314 EUR vor sich her, wenn sie den Unterhalt nicht möglichst bald im Jahr 2018 anpasst. Über die Jahre sind dies dann rund 3500 EUR.Auch in folgendem Beispiel lohnt sich eine Anpassung: Ein unterhaltspflichtiger Vater, Einkommensgruppe (1901 - 2300 EUR) hat für zwei Kinder Unterhalt zu leisten. Die Kinder sind im Alter von 12 und 13 Jahren. Für die Kinder muss er nach den ab 1. Januar 2018 geltenden Beträgen jährlich jeweils 192 EUR weniger Unterhalt zahlen. In der Summe sind das 384 EUR im Jahr. Der unterhaltspflichtige Vater "schiebt" also mindestens 5 bzw. 6 Jahre, d. h. bis die Kinder 18 Jahre alt sind, den Betrag von 384 EUR vor sich her, wenn er den Unterhalt nicht möglichst bald im Jahr 2018 anpasst. Über die Jahre sind dies dann rund 2200 EUR.
Zuerst sollte aber jeder Unterhaltsverpflichtete einmal prüfen, ob sein Einkommen im Vergleich zum Jahr davor gleichgeblieben, gestiegen oder weniger geworden ist. Nur wenn das Einkommen gleichgeblieben oder gar rückläufig war, sollten Unterhaltspflichtige erst an eine Abänderungsklage denken. "Ein Restrisiko bleibt aber dennoch bei jeder Klage, denn nicht immer entscheiden die Gerichte im Sinne der Alimentenzahler/Innen", stellt Pressesprecher Linsler fest. Die Abänderungsklage muss von einem Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Noch gut zu wissen: Setzt der Anwalt die Ansprüche zu 100 Prozent durch, so muss der Gegner die Gerichts- und Anwaltskosten allein tragen. - Wieder ein Grund sich einvernehmlich zu einigen.
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