Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag verabredete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zügig voranzutreiben. "Wir sind davon überzeugt, dass eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als Träger eigener Rechte stärkt und die Beachtung ihrer Interessen in Justiz und Verwaltung verbessert", erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
"Wir erwarten insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung des Beteiligungsrechts eine Formulierung, die sachlich uneingeschränkt mit Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 24 EU-Grundrechtecharta übereinstimmt", so Claudia Kittel weiter. Die aus den Medien bekannte Gesetzesformulierung im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bleibe leider signifikant hinter den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück. "Aus diesem Grund halten wir die aktuell diskutierte Formulierung für unzureichend, um die Rechte von Kindern wirksam zu stärken", so die Leiterin der Monitoring-Stelle anlässlich der heutigen Veröffentlichung einer Stellungnahme des Instituts zum Referentenentwurf.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland. Vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wurde Deutschland bereits mehrfach dazu aufgefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
http://ots.de/8H7Qn2
Deutsches Institut für Menschenrechte (2016): Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinder als Träger von Menschenrechten stärken
http://ots.de/qBoAun
Pressemitteilung (19.09.2018): Kinderrechte stärken - Kinderrechte ins Grundgesetz mit FAQs zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz
http://ots.de/tbUYMH
Website Landkarte Kinderrechte: Karte zu Kinderrechten in den Landesverfassungen
http://ots.de/7zEpxY
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Telefon: 030 259 359 - 14 Mobil: 0160 966 500 83
eMail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
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"Wir erwarten insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung des Beteiligungsrechts eine Formulierung, die sachlich uneingeschränkt mit Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 24 EU-Grundrechtecharta übereinstimmt", so Claudia Kittel weiter. Die aus den Medien bekannte Gesetzesformulierung im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bleibe leider signifikant hinter den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück. "Aus diesem Grund halten wir die aktuell diskutierte Formulierung für unzureichend, um die Rechte von Kindern wirksam zu stärken", so die Leiterin der Monitoring-Stelle anlässlich der heutigen Veröffentlichung einer Stellungnahme des Instituts zum Referentenentwurf.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland. Vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wurde Deutschland bereits mehrfach dazu aufgefordert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Weitere Informationen:
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechtehttp://ots.de/8H7Qn2
Deutsches Institut für Menschenrechte (2016): Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinder als Träger von Menschenrechten stärken
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, PressesprecherinTelefon: 030 259 359 - 14 Mobil: 0160 966 500 83
eMail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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