Direkt zum Hauptbereich

Familienrettung im Krankheitsfall - #Familie

SBK gibt Tipps zur Haushaltshilfe


München (ots) - Wäsche waschen, einkaufen, die Kinder vom Kindergarten oder der Schule abholen - alltägliche Aufgaben im Familienleben. Doch wer erledigt alles, wenn die Eltern erkranken und der Alltag aus den Fugen gerät? Viele Versicherte wissen gar nicht, dass sie in diesem Fall Anspruch auf Unterstützung haben. Erkrankt ein Elternteil akut, kann die gesetzliche Kasse eine Haushaltshilfe stellen, die sich um die Kinder kümmert. Katrin Pumm, Expertin bei der SBK, hat die wichtigsten Tipps zusammengetragen und einen SOS-Leitfaden erstellt, wie betroffene Familien diese Hilfe in sieben Schritten erhalten.

1. Krisen-Check

Zuerst sollte die entscheidende Frage geklärt werden, ob die Kinder tatsächlich unversorgt sind. Dabei ändert sich der Anspruch auf Haushaltshilfe von Fall zu Fall. Wenn Alleinerziehende bettlägerig sind, brauchen sie für ein Baby womöglich sogar nachts Unterstützung. Die Krankheit eines Elternteils ist dagegen kein Fall für die Haushaltshilfe, wenn der andere Elternteil rechtzeitig von der Arbeit nach Hause kommt, um sich um die Kinder zu kümmern. Hier gilt es, den eigenen Anspruch genau zu überdenken.

2. Verwandten-Check

Vielleicht gibt es auch andere Personen im Haushalt, die als Unterstützung einspringen können. Sollten beispielweise die Großeltern im Haus wohnen und gesundheitlich fit sein, haben Eltern keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse gestellt wird.

3. Kassen-Kontakt

Betroffene können sich bei Fragen zum Thema Haushaltshilfe auch stets an ihre Krankenkasse wenden. Bei der SBK zum Beispiel reicht ein Anruf beim persönlichen Kundenberater. Er hilft, den Anspruch schnell zu klären und kann Hilfe in die Wege leiten. So nimmt die Kasse den kranken Eltern viel Arbeit und Stress ab.

4. Arzt-Bestätigung

Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist ein Attest, das genaue Angaben zu Länge und Umfang der Krankheit darstellt. So wird belegt, dass die Familie Hilfe benötigt. Bei stationärer Behandlung ist kein Attest nötig, da der Krankenkasse die Angaben zur Erkrankung in diesem Fall bereits vorliegen.

5. Antragsstellung

Laut Gesetz ist die Haushaltshilfe eine antragspflichtige Leistung. Daher sollten Betroffene das dazugehörige Formular ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem ärztlichen Attest an die Krankenkasse schicken.

6. Kümmerer-Check

Nun geht es darum, die richtige Haushaltshilfe zu finden. Viele Kassen bieten in diesem Zusammenhang Kooperationen mit Dienstleistern an. Aber auch Bekannte oder Nachbarn können einspringen. Sie haben den Vorteil, dass sie oft schneller und flexibler sind. Deren Einsatz lohnt sich, denn der erkrankte Kassenkunde hat wie bei professionellen Dienstleistern Anspruch auf Kostenersatz.

7. Kosten-Info

Professionelle Dienste rechnen mit der Krankenkasse direkt ab. Bei privater Hilfe wie beispielsweise dem Nachbarn oder der Freundin erstattet die SBK zum Beispiel die Kosten bis 9,25 Euro pro Stunde oder 74 Euro pro Tag. Die Anzahl der Stunden bemisst sich nach dem Zeitraum, in dem das Kind unversorgt ist. Zehn Prozent dieser Kosten, mindestens aber fünf Euro pro Tag müssen die gesetzlich Versicherten allerdings selbst übernehmen. Für Verwandte bis zum zweiten Grad ersetzen Krankenkassen den Verdienstausfall bis zu 101,50 Euro am Tag, erstatten aber keinen zusätzlichen Stundensatz.

Pressekontakt:

obs/
Siemens-Betriebskrankenkasse
SBK
SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Gesa Seibel
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-161
Fax: +49(89)62700-60765
eMail: gesa.seibel@sbk.org
Internet: www.sbk.org

Original-Content von: Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, übermittelt durch news aktuell


Buchtipps:

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Studie ermittelt: Das kostet ein Schulleben in Deutschland - #Schule

Berlin (ots) - Die Einschulung steht vor der Tür, aber die wenigsten Eltern wissen, welche Kosten auf sie zukommen, wenn ihr Kind in die Schule kommt. Das Vergleichs- und Shoppingportal idealo hat die Schulausgaben in Deutschlands Bundesländern etwas genauer unter die Lupe genommen und dabei Kosten wie Einschulung, Erstausstattung, Bücher- und Essenskosten, Verkehrstickets, Arbeitsmaterialien sowie Ausgaben für Klassenfahrten und Hortbetreuung, den mit Abstand am teuersten Kostenpunkt, kalkuliert* - das Ergebnis: Ein Schulleben in Deutschland kostet von der Einschulung bis zum Abitur durchschnittlich 20.700 Euro. Zur Einschulung geben alle Bundesländer in etwa 425 bis 525 Euro** aus, somit gestaltet sich der Start fast überall gleich. Doch ab dem ersten Schultag gehen die Kosten stark auseinander, Preisschwankungen sind im Bundesvergleich deutlich erkennbar. Das Schulleben ist in Niedersachsen am teuersten obs/ Idealo Internet GmbH/ idealo internet GmbH Mit 27.300 Euro ist ei...

Fiete, Adam, Ella und Olivia sind die Trendnamen 2018

Berlin (ots) - Das Familienfinanzportal Elterngeld.de hat etwa 25% aller Geburtsmeldungen aus dem ersten Quartal 2018 ausgewertet und daraus eine repräsentative Vornamensstatistik für das aktuelle Jahr erstellt. Wie auch im Vorjahr führen Emma und Ben die Topliste an. obs/fabulabs GmbH/Elterngeld.de Die 10 beliebtesten Jungennamen mit Veränderung zum Vorjahr: Ben Leon (+1) Paul (+1) Felix (+1) Finn / Fynn (+3) Lukas / Lucas (+4) Maximilian (+4) Elias (+1) Noah (-3) Jonas (-8) Die 10 beliebtesten Mädchennamen mit Veränderung zum Vorjahr: Emma Emilia (+1) Hannah / Hanna (+1) Sofia / Sophia (-2) Mia Lina Mila Lea / Leah (+1) Clara / Klara (+2) Marie (-2) Eine vollständige Liste der Top 200 Vornamen aus 2018 gibt es hier: https://www.elterngeld.de/beliebteste-vornamen-2018/ Bei den Jungen gab es in den Top10 größere Verschiebungen: Finn kletterte von Platz 8 auf Platz 5, Lukas von 10 auf 6 und Maximilian von 11 auf 7. Jonas fiel hingegen von Platz 2 auf 1...

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ab zehn Jahren

( openPR ) Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 gibt es jetzt für Schüler ab zehn Jahren. Denn: Gerade Kinder und Schüler sollten sich günstige Tarife sichern. " Wer jung ist, ist meistens auch fit. Daher sollten sich gerade Schüler frühzeitig ihren Berufsunfähigkeitsschutz sichern ", empfiehlt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math. Bei der Golden BU genießen Schüler von Anfang an den vollen Schutz der Golden BU. Auf eine abstrakte oder konkrete Verweisung zum Beispiel auf einen anderen Schultyp verzichtet die LV 1871. Und: Die Golden BU erhält seit Jahrzehnten Höchstbewertungen von führenden Ratingagenturen wie Franke & Bornberg oder Morgen & Morgen. Günstige Einstufung garantiert Abschließbar ist anfangs eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 1.100 Euro im Monat. Später ist die Golden BU ohne Gesundheitsprüfung erhöhbar auf bis zu 2.500 Euro monatlich. Eine Nachversicherungsgarantie gibt die LV 1871 zum Beispiel bei erstmaliger Aufnahme eines Stud...