Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied mit Urteil vom 10.01.2019 zur Beschwerde-Nr.: 18925/15, dass Eltern keinen Anspruch darauf haben die Kinder im Heimunterricht zu unterrichten.
Eltern aus Hessen haben sich mit der Schulbehörde angelegt und argumentiert, dass ihr Kind besser zuhause unterrichtet werden kann, als in der Schule. Die Gerichte gaben den Eltern kein Recht und auch auf eine Menschenrechtsbeschwerde hat der EGMR dem Heimunterrichtswunsch der Eltern einen Korb gegeben. Die Eltern argumentierten, dass sie es aus christlichem Glauben für besser hielten, das Kind zuhause zu beschulen.
Der Staat reagierte prompt, als die Eltern ihr Kind nicht mehr in die Schule schickten und erließen Bußgelder und das Jugendamt nahm das Kind sodann aus der Familie heraus.
Die Richter vom EGMR stellten fest, dass die Eltern hartnäckig wiederstand zur ordnungsgemäßen Beschulung des Kindes leisteten und leisten und deshalb die behördlichen Entscheidungen korrekt sind.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Schulrecht!.
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR im Presseportal Köln veröffentlicht.
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Salomonsgasse 6
50667 Köln
Tel: 0 22 1 - 95 81 4321
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Eltern aus Hessen haben sich mit der Schulbehörde angelegt und argumentiert, dass ihr Kind besser zuhause unterrichtet werden kann, als in der Schule. Die Gerichte gaben den Eltern kein Recht und auch auf eine Menschenrechtsbeschwerde hat der EGMR dem Heimunterrichtswunsch der Eltern einen Korb gegeben. Die Eltern argumentierten, dass sie es aus christlichem Glauben für besser hielten, das Kind zuhause zu beschulen.
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Die Richter vom EGMR stellten fest, dass die Eltern hartnäckig wiederstand zur ordnungsgemäßen Beschulung des Kindes leisteten und leisten und deshalb die behördlichen Entscheidungen korrekt sind.
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