Bundesrat berät umstrittenes "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" wieder nicht - bleibt der Bundesrat hart?
Nürnberg (ISUV) Der Bundesrat hat erfreulicherweise am 22.09.2017 wieder kurzfristig das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" von der Tagesordnung genommen. Schon in der Sitzung am 07.07.2017 hatten die Länder die Abstimmung verschoben. Das von Familienministerin Schwesig noch initiierte Gesetz war und bleibt heftig umstritten. "Es gibt dem Staat mehr Eingriffsrechte in Familien, Kinder können von staatlichen Stellen befragt - "beraten" - werden, ohne dass die Eltern darüber informiert werden. Wir wollen nicht, dass der Staat mittels Jugendämter noch mehr in Familien hineinregiert", stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest.
Anliegen Schwesigs war es: Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche künftig besser vor Gewalt geschützt und in ihren Rechten gestärkt werden. Dafür sollen Jugendämter und Kinderärzte künftig intensiver zusammenarbeiten. Mediziner sollen mehr Klarheit erhalten, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und einen Verdachtsfall an das Jugendamt melden dürfen. Sie würden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen und anschließend informiert, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht. "Eine Befragung von Kinderärzten ergab: Sie gehen heute schon mit der Schweigepflicht fürsorglich um. Sie benötigen keine staatlichen Vorschriften", hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.
Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten nach der geplanten Neuregelung dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen sollen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung stehen. Sie hätten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe - auch ohne Kenntnis ihrer Eltern. "Eine sehr fragwürdige und ambivalente Maßnahme: Die Launen von Jugendlichen können benutzt/ausgenutzt werden um in Familien hineinzuregieren", kritisiert Linsler
Das Gesetz beinhaltet ein Sammelsurium von unkoordinierten weiteren Maßnahmen: Inklusion, Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsheimen, Medienkompetenz. All dies schreibt der Bund vor und die Länder sollen es umsetzen und bezahlen.
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Eine wirkungsvollere Heimaufsicht soll künftig Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser schützen. Die Aufsichtsbehörden erhalten nach der geplanten Neuregelung dazu mehr Kontrollmöglichkeiten. Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen sollen allen Minderjährigen bei Beschwerden zur Verfügung stehen. Sie hätten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe - auch ohne Kenntnis ihrer Eltern. "Eine sehr fragwürdige und ambivalente Maßnahme: Die Launen von Jugendlichen können benutzt/ausgenutzt werden um in Familien hineinzuregieren", kritisiert Linsler
Das Gesetz beinhaltet ein Sammelsurium von unkoordinierten weiteren Maßnahmen: Inklusion, Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsheimen, Medienkompetenz. All dies schreibt der Bund vor und die Länder sollen es umsetzen und bezahlen.
Wie geht es weiter?
Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Absetzung noch nicht gescheitert. Der Bundesrat könnte in einer der nächsten Sitzungen über das Vorhaben abstimmen - auch nach Konstituierung des 19. Deutschen Bundestages. Denn gescheitert wäre das Gesetz endgültig dann, wenn es im Bundestag noch nicht abschließend behandelt worden wäre. "Wir hoffen, dass der Bundesrat hart bleibt und dieses überflüssige familienfeindliche Schnüffelgesetz ablehnt", hofft Pressesprecher Josef Linsler.ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren
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- ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk, Ludwigstr. 23, 97070 Würzburg, 0931/45 25 940, r.gurk@isuv.de
- ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de
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