(openPR) Jena - Alleinerziehende Mütter und Väter haben es schwer, wenn sie Beruf und Kind(er) unter einen Hut bringen müssen. Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) spricht sich deshalb für flexiblere Kita-Öffnungszeiten, verbesserten Nahverkehr und individuelle Kind-Krank-Tage aus.
Alleinerziehende sind auf Kinderbetreuung und gute Verkehrsanbindungen angewiesen. Gerade für diese beiden Faktoren wünscht sich Uwe Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net) mehr Unterstützung von den Ländern: „Wir müssen solchen Menschen mit flexibleren Öffnungszeiten der Kitas entgegenkommen. Daher brauchen wir mehr Personal in den Kitas, im Hort und auch mehr Tagesmütter.“ Doch gerade am Personal in der Kinderbetreuung wird sehr oft der Rotstift angesetzt.
Ein weiteres Problem kann die Freistellung vom Beruf sein, wenn das Kind krank wird. Alleinerziehende haben ein Anrecht auf 20 Tage, wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist (für jedes weitere ebenfalls 20 Tage, maximal aber 50). „Teilzeitkräfte haben selten Anspruch auf bezahlte Freistellung. Die Höhe des von der Kasse gezahlten Krankengeldes liegt meist unter dem Arbeitsentgelt“, so der DSD-Geschäftsführer. Hoffmann würde sich eine Lockerung dieser gesetzlichen Regelung wünschen. „Wer sich alleine um ein Kind kümmern muss, sollte nicht zusätzlich bestraft werden. Wenn ein Kind krank ist, braucht es seine Mutter oder seinen Vater – egal ob 20 oder 40 Tage im Jahr. Hier sollte der Gesetzgeber eine flexible Regelung und eine bessere finanzielle Absicherung der Betroffenen gewährleisten“, sagt Hoffmann.
Das Armutsrisiko für alleinerziehende Frauen in Deutschland ist hoch. Zwei Drittel der Alleinerziehenden gehen arbeiten, aber jeder zweite in Teilzeit. Uwe Hoffmann: „Anders lässt sich der Beruf und die Familie auch kaum unter einen Hut bringen. Gerade bei kleineren Kindern muss Mutti oder Vati aber einfach zuhause sein, wenn die Kinder aus dem Hort kommen.“ In diesem Zusammenhang sollten sich die Länder auch über bessere Nahverkehrsangebote Gedanken machen. Vor allem in ländlichen Gebieten müssten Schulbusse auch am späten Nachmittag fahren, um die Kinder sicher nach Hause zu bringen.
Viele Alleinerziehenden, die auf Hartz-IV-Leistungen oder aufstockende Leistungen angewiesen sind, bekommen noch nicht einmal alles, was ihnen zustehen würde. Uwe Hoffmann: „Das liegt daran, dass man im Jobcenter nur auf Nachfrage aufgeklärt wird, welche Möglichkeiten es gibt. Deshalb empfehlen wir auch immer die Überprüfung aller Bescheide durch Experten. In knapp der Hälfte der von unseren Vertrauensanwälten kostenlos geprüften Bescheide stecken Fehler, die bares Geld kosten.“
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon: 03641/8761159
Fax: 03641/8761158
eMail: info@gegendiskriminierung.de
www.gegendiskriminierung.de
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD e.V.) wurde von engagierten Bürgern im Jahr 2008 gegründet.
Ziele des Vereins sind die Verhinderung von Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und damit der Schutz wehrloser und diskriminierter Mitbürger sowie die Beratung und Aufklärung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Verbrauchern, ausländischen Mitbürgern und Diskriminierten. Seit 2014 setzt sich der Verein auch gezielt mit den Problemen des ALG II auseinander und bietet kostenfreie Hilfe an.
Buchtipps:
Alleinerziehende sind auf Kinderbetreuung und gute Verkehrsanbindungen angewiesen. Gerade für diese beiden Faktoren wünscht sich Uwe Hoffmann, der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net) mehr Unterstützung von den Ländern: „Wir müssen solchen Menschen mit flexibleren Öffnungszeiten der Kitas entgegenkommen. Daher brauchen wir mehr Personal in den Kitas, im Hort und auch mehr Tagesmütter.“ Doch gerade am Personal in der Kinderbetreuung wird sehr oft der Rotstift angesetzt.
Ein weiteres Problem kann die Freistellung vom Beruf sein, wenn das Kind krank wird. Alleinerziehende haben ein Anrecht auf 20 Tage, wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist (für jedes weitere ebenfalls 20 Tage, maximal aber 50). „Teilzeitkräfte haben selten Anspruch auf bezahlte Freistellung. Die Höhe des von der Kasse gezahlten Krankengeldes liegt meist unter dem Arbeitsentgelt“, so der DSD-Geschäftsführer. Hoffmann würde sich eine Lockerung dieser gesetzlichen Regelung wünschen. „Wer sich alleine um ein Kind kümmern muss, sollte nicht zusätzlich bestraft werden. Wenn ein Kind krank ist, braucht es seine Mutter oder seinen Vater – egal ob 20 oder 40 Tage im Jahr. Hier sollte der Gesetzgeber eine flexible Regelung und eine bessere finanzielle Absicherung der Betroffenen gewährleisten“, sagt Hoffmann.
Das Armutsrisiko für alleinerziehende Frauen in Deutschland ist hoch. Zwei Drittel der Alleinerziehenden gehen arbeiten, aber jeder zweite in Teilzeit. Uwe Hoffmann: „Anders lässt sich der Beruf und die Familie auch kaum unter einen Hut bringen. Gerade bei kleineren Kindern muss Mutti oder Vati aber einfach zuhause sein, wenn die Kinder aus dem Hort kommen.“ In diesem Zusammenhang sollten sich die Länder auch über bessere Nahverkehrsangebote Gedanken machen. Vor allem in ländlichen Gebieten müssten Schulbusse auch am späten Nachmittag fahren, um die Kinder sicher nach Hause zu bringen.
Viele Alleinerziehenden, die auf Hartz-IV-Leistungen oder aufstockende Leistungen angewiesen sind, bekommen noch nicht einmal alles, was ihnen zustehen würde. Uwe Hoffmann: „Das liegt daran, dass man im Jobcenter nur auf Nachfrage aufgeklärt wird, welche Möglichkeiten es gibt. Deshalb empfehlen wir auch immer die Überprüfung aller Bescheide durch Experten. In knapp der Hälfte der von unseren Vertrauensanwälten kostenlos geprüften Bescheide stecken Fehler, die bares Geld kosten.“
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon: 03641/8761159
Fax: 03641/8761158
eMail: info@gegendiskriminierung.de
www.gegendiskriminierung.de
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD e.V.) wurde von engagierten Bürgern im Jahr 2008 gegründet.
Ziele des Vereins sind die Verhinderung von Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und damit der Schutz wehrloser und diskriminierter Mitbürger sowie die Beratung und Aufklärung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Verbrauchern, ausländischen Mitbürgern und Diskriminierten. Seit 2014 setzt sich der Verein auch gezielt mit den Problemen des ALG II auseinander und bietet kostenfreie Hilfe an.
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