Köln/Berlin (ots) - Über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wird heute in einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert. "Der ASB begrüßt die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses", sagt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch heute in Berlin. "So werden vor allem Alleinerziehende besser unterstützt, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Auch die Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre und die Abschaffung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren ist eine deutliche Verbesserung."
Als kritischen Kompromiss bewertet der ASB allerdings die geplante Aufhebung des Vorrangs des Unterhaltsvorschusses für die älteren Kinder. Alleinerziehende mit Kindern zwischen 12 und 18 Jahren können nur Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie für das Kind keine SGB II-Leistungen beziehen oder ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen. "Diese Regelung steht im Widerspruch zum Grundprinzip des Unterhaltsvorschusses, Ersatz für ausbleibende Unterhaltszahlungen unabhängig von der Einkommenssituation zu leisten", so Ulrich Bauch.
Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist nur ein Baustein, um Alleinerziehende bestmöglich zu unterstützen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ulrich Bauch: "Der ASB engagiert sich seit Jahrzehnten aktiv mit vielfältigen Betreuungsangeboten in der Kinder- und Jugendhilfe und setzt sich allein in rund 400 Kindertageseinrichtungen dafür ein, Kindern ein Aufwachsen mit gleichen Chancen zu ermöglichen."
ASB-Pressestelle: Hilke Vollmer, eMail: h.vollmer@asb.de,
Telefon: 030/2325786122, www.asb.de, www.facebook.com/asb.de
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Als kritischen Kompromiss bewertet der ASB allerdings die geplante Aufhebung des Vorrangs des Unterhaltsvorschusses für die älteren Kinder. Alleinerziehende mit Kindern zwischen 12 und 18 Jahren können nur Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie für das Kind keine SGB II-Leistungen beziehen oder ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen. "Diese Regelung steht im Widerspruch zum Grundprinzip des Unterhaltsvorschusses, Ersatz für ausbleibende Unterhaltszahlungen unabhängig von der Einkommenssituation zu leisten", so Ulrich Bauch.
Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist nur ein Baustein, um Alleinerziehende bestmöglich zu unterstützen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ulrich Bauch: "Der ASB engagiert sich seit Jahrzehnten aktiv mit vielfältigen Betreuungsangeboten in der Kinder- und Jugendhilfe und setzt sich allein in rund 400 Kindertageseinrichtungen dafür ein, Kindern ein Aufwachsen mit gleichen Chancen zu ermöglichen."
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