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Kinder nicht alleine lassen! ECPAT fordert besseren Schutz und Unterstützung für minderjährige Opfer von Menschenhandel und veröffentlicht neue Studie "Fokus Vormundschaft"

Freiburg/Berlin (ots) - Eine starke Kinder- und Jugendhilfe ist wichtig und unerlässlich für den Schutz von Minderjährigen vor Ausbeutung und dies muss auch für geflüchtete Kinder gewährleistet werden, unterstrichen ParlamentarierInnen, NGOs und Wohlfahrtsverbände, die am Parlamentarischen Frühstück am 10. November 2016 in Berlin teilgenommen haben.

ECPAT Deutschland e. V., die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, und das Themennetzwerk Flüchtlingskinder der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erachten die bisherigen Änderungsvorschläge des BMFSFJ im Rahmen der aktuellen Reform des SGB VIII als nicht ausreichend für den besonderen Förder- und Schutzbedarf von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Eine weitere Verschlechterung der Betreuungssituation junger geflüchteter Menschen muss unbedingt verhindert werden.

"Jeder Fall von Handel mit und Ausbeutung von Kindern ist ein Kinderschutzfall und dies muss auch für geflüchtete Kinder und junge Volljährige gelten. Ihre Rechte müssen dementsprechend auch bei der geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) beachtet werden. Minderjährige Flüchtlinge sind zudem besonders gefährdet, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung zu werden", betont Mechtild Maurer, Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland.

"Alle Kinder sind unterschiedlich. Um zu ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche Erlebnisse vor, während und nach der Flucht verarbeiten können, müssen ihre Bedarfe individuell ermittelt werden."

Pauschalregelungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche darf es nicht geben, fordert Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und Mitarbeiterin von SOS-Kinderdorf.

Die beim Parlamentarischen Frühstück vorgestellte Studie von ECPAT Deutschland und der National Coalition mit dem Titel "Fokus Vormundschaft - Ein Bericht zur Situation von minderjährigen Opfern von Menschhandel in Deutschland" zeigt deutlich, dass viele Kinder, die möglicherweise Opfer von Menschenhandel sind, nicht identifiziert werden. Vielerorts werden Jugendämter der großen Anzahl von geflüchteten Kindern in Deutschland nicht gerecht. Als eine besonders vulnerable Gruppe müssen geflüchtete Kinder und Jugendliche speziell in den Blick genommen werden.

"Diejenigen, die Jugendliche betreuen, müssen Hinweise auf Handel mit Kindern und Ausbeutung von Kindern erkennen und Betroffenen Zugang zu Recht verschaffen.", sagt Judit Costa, Autorin der Studie und Mitarbeiterin National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. "Vormünder und anwaltschaftliche Vertretungen sind in Deutschland bezüglich Menschenhandel und Ausbeutung weder ausreichend informiert noch sensibilisiert."

Dies stellt insbesondere bei der Identifizierung von Betroffenen ein vorrangiges Problem dar. Das Thema Menschenhandel wurde bisher sowohl von den Fachkräften als auch von der Öffentlichkeit in erster Linie mit der sexuellen Ausbeutung von Frauen durch Prostitution assoziiert. Kinder und Jugendliche sind in Deutschland jedoch auch von Ausbeutungsformen wie erzwungene Bettelei oder von Ausnutzen für eine Straftat wie dem erzwungenen Drogenhandel betroffen. Diese Ausbeutungsformen werden seit Oktober 2016 auch in Deutschland als Menschenhandel strafrechtlich verfolgt. Neben dem fehlenden Bewusstsein vieler Fachkräfte, die mit betroffenen Kindern in Kontakt kommen, fehlt es an Schulungen und Handlungsempfehlungen für eine adäquate Unterstützung von minderjährigen Opfern und Schutz vor weiterer Ausbeutung.

Im Rahmen des von der EU geförderten Projektes "Reinforcing Assistance to Child Victims of Trafficking" (ReAct), wurden in fünf EU-Ländern zur Rolle und zu den Aufgaben von Vormündern und anwaltschaftlicher Vertretungen sowie zur Situation der kindlichen Opfer von Menschenhandel in Gerichtsverfahren Studien durchgeführt. Diese Ergebnisse werden sowohl national als auch auf europäischer Ebene in Empfehlungen an die Politik münden und bilden die Grundlage der zukünftigen Fortbildungen für die Vertretungen der Kinder. Die vollständige Studie zur Situation in Deutschland finden Sie unter: www.ecpat.de und www.netzwerk-kinderrechte.de.


Für weitere Fragen wenden Sie sich an:

ECPAT Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder
vor sexueller Ausbeutung: www.ecpat.de, Mechtild Maurer,
maurer@ecpat.de, Tel +49/761/45687148, Mobil +49/1714166042


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