Berlin (ots) - Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e.V. begrüßt ausdrücklich den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten.
Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: "Die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden. So werden künftig zusätzlich etwa eine Viertelmillion Kinder unterstützt. Das wird einen spürbaren Anteil von Alleinerziehenden aus dem Hartz IV-Bezug und damit aus einem bedrückenden Kontroll- und Sanktionssystem holen. Das ist die erste wirkliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder seit langem. Diese wichtige Reform darf nicht an kleinkarierten Streitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung scheitern. Es muss möglich sein, dass diese Reform bereits ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt."
Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.
Ansprechpartnerin: Svenja Stickert
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin
Telefon (030) 21 48 09-20
Fax (030) 21 48 09-99
eMail: stickert@dksb.de
www.dksb.de
Buchtipp:
Bollock - das Kinder- und Jugendbuch zur Frankfurter Buchmesse 2016
Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: "Die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden. So werden künftig zusätzlich etwa eine Viertelmillion Kinder unterstützt. Das wird einen spürbaren Anteil von Alleinerziehenden aus dem Hartz IV-Bezug und damit aus einem bedrückenden Kontroll- und Sanktionssystem holen. Das ist die erste wirkliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder seit langem. Diese wichtige Reform darf nicht an kleinkarierten Streitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung scheitern. Es muss möglich sein, dass diese Reform bereits ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt."
Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.
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Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.Ansprechpartnerin: Svenja Stickert
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