Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach Medienberichten erzielte Einigung bei der Reform des Unterhaltsvorschusses. Gleichzeitig hofft der Verband, dass im parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen möglich werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. "Insbesondere das Inkrafttreten der Reform zum 1. Juli sehen wir skeptisch. Hier hätten wir uns eine Regelung gewünscht, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Den Wegfall der Altersgrenze und der Einschränkungen bei der Bezugsdauer wird von uns vorbehaltlos begrüßt", betont Holger Hofmann Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Die jetzt erzielte Einigung, nach der der Anspruch für ältere Kinder bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt, sehen wir ebenfalls kritisch. Auch hier sollte es bei den Beratungen im Bundestag noch Änderungen geben", so Hofmann weiter.
Verbesserungen sollte es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch bei der Anrechnung des Kindergeldes geben. Vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht ist das nicht nachvollziehbar. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.
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Verbesserungen sollte es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch bei der Anrechnung des Kindergeldes geben. Vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht ist das nicht nachvollziehbar. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.
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