(openPR) Die Arbeit für Zwei leisten Alleinerziehende auf Jahre; vielleicht ein, zwei oder drei Kinderleben lang. In der Summe vielleicht 25 Jahre? Bis alle aus dem Haus sind. Danach kommt die plötzliche Einsamkeit und danach die viel zu niedrige Rente. Kindgerecht arbeiten? Klar geht manchmal in Teilzeit oder auf selbständiger Basis. Bedarfs- und leistungsgerecht bezahlt werden? Geht seltener. Zu einfach sind sie auszunutzen in ihrer Not.
Jeder Weg allein ist viel steiniger und härter, als zu zweit. Zwei Elternteile sind zwei mögliche Berufstätige mit 2 Gehältern für z.B. 4 Personen (2 Erw. + 2 Kinder). Damit besteht die doppelte Chance, etwas für die Zukunft zurückzulegen, jährlich für einen Urlaub oder langfristig für ein Haus zu sparen.
Eine alleinerziehende erwerbsfähige Person heißt: einen ½ oder 2/3-Job zu haben und damit 3 Personen zu ernähren. Wenn der andere Elternteil, meistens der Vater, verantwortungsvoll ist, dann zahlt er Kindesunterhalt. Oft ist er es aber nicht. Dann muss 1 Teilzeitjob reichen, um 3 Menschen zu ernähren.
Alleinerziehende können schon aus Mangel an bedarfsgerechtem Einkommen auf keinen grünen Zweig kommen. Selten kann Geld für Extras zurückgelegt werden. Fast nie wird genug in die Rentenkasse gezahlt.
Alles lesen unter: su-enna.de/alleinerziehende-arme-starke-alltagshelden
tiefenschaerfe consulting
Susanne Braun-Speck
23858 Reinfeld
eMail: s.braun-speck@tiefenschaerfe.de
Tel. +49 4533 - 79 74 882
tiefenschaerfe consulting ist Marketing-Beratungs & WebDesign-Agentur, betrieben von Susanne Braun-Speck.
Auf Su-Enna.de schreibt sie, was sie bewegt. Aus dem Leben von Selbständigen & Alleinerziehenden.
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Wie sollen Alleinerziehende auf einen grünen Zweig kommen?
Jeder Weg allein ist viel steiniger und härter, als zu zweit. Zwei Elternteile sind zwei mögliche Berufstätige mit 2 Gehältern für z.B. 4 Personen (2 Erw. + 2 Kinder). Damit besteht die doppelte Chance, etwas für die Zukunft zurückzulegen, jährlich für einen Urlaub oder langfristig für ein Haus zu sparen.
Eine alleinerziehende erwerbsfähige Person heißt: einen ½ oder 2/3-Job zu haben und damit 3 Personen zu ernähren. Wenn der andere Elternteil, meistens der Vater, verantwortungsvoll ist, dann zahlt er Kindesunterhalt. Oft ist er es aber nicht. Dann muss 1 Teilzeitjob reichen, um 3 Menschen zu ernähren.
Alleinerziehende können schon aus Mangel an bedarfsgerechtem Einkommen auf keinen grünen Zweig kommen. Selten kann Geld für Extras zurückgelegt werden. Fast nie wird genug in die Rentenkasse gezahlt.
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