Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung
(fair-NEWS) Tanja S. aus Oschersleben:"Für die Sommerferien haben meine Familie und ich ein Ferienhaus an der Ostsee angemietet. Müssen wir für Schäden am Mobiliar aufkommen, wenn wir aus Versehen etwas kaputtmachen?"
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
"Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür. Mietverträge von Ferienimmobilien enthalten meist auch einen entsprechenden Passus. Haben aber Kinder einen Schaden angerichtet, ist die Frage der Haftung von der jeweiligen Situation abhängig. Unter 7-Jährige beispielsweise gelten als deliktunfähig. Dann haften die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Welches Maß an Betreuung erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind neben dem Alter auch Entwicklung und Charakter des Kindes. Die Gerichte urteilen im Einzelfall. Gut beraten ist in jedem Fall, wer eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wichtig ist, dass der Tarif auch Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienhäusern und Hotels einschließt. Einige Tarife enthalten auch eine Kinderschadenklausel."
Die Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit.
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