Gut beraten von den Experten der ERGO Group
(fair-NEWS) Miriam K. aus Passau:"Im Sommer machen wir oft längere Ausflüge mit dem Rad. Damit unser zweijähriger Sohn bequem mitkommen kann, wollen wir ihn in einen Fahrradanhänger setzen. Was müssen wir dabei beachten?"
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Eltern ihren Nachwuchs in Fahrradanhängern mitnehmen, wenn die Anhänger für die Beförderung von Kindern ausgelegt sind. Im Anhänger dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Die Altersgrenze gilt nicht für den Transport eines behinderten Kindes. Wichtig: Der Radfahrer, der den Anhänger zieht, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Achten Sie darauf, dass der Anhänger mit geeigneten Sicherheitssitzen und Anschnallgurten, am besten mit Fünf-Punkt-Gurten, ausgestattet ist. Seit 2013 gilt für Kinderfahrradanhänger EU-weit die Sicherheitsnorm DIN EN 15918. Der Anhänger sollte diese Norm erfüllen, Eltern erkennen das an einer entsprechenden Kennzeichnung. Er muss außerdem eigene Vorder- und Rückleuchten sowie Speichenreflektoren haben. Mit der richtigen Ausstattung steht einer Fahrt ins Grüne dann nichts mehr im Wege.
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211 477-2980
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
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