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Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht | @DKHW_de

Berlin (ots) - Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2018 waren von 5.865.234 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.961.052 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.



"Die Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht. Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug nach vielen Jahren des Anstiegs im letzten Jahr endlich wieder etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil weiter angestiegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das kürzlich beschlossene 'Starke-Familien-Gesetz' ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut. Dem muss nun möglichst zügig eine Kindergrundsicherung folgen, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und eine entsprechende Grafik stellt das Deutsche Kinderhilfswerk auf Anfrage unter presse@dkhw.de gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher

Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
eMail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de

Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell

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