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Trennung & Scheidung & Lockdown - Virtuelle Weihnachten in Zeiten von Corona für alleingelassene Trennungseltern

Weihnachten ist ein schwieriges Fest für Trennungseltern und deren Kinder. Aus Zuschriften, Gesprächen mit Mitgliedern und Posts in Foren des ISUV-Verbands für Unterhalt und Familienrecht, geht hervor, viele Trennungseltern plagen momentan viele Fragen: Wie Weihnachten, wie Neujahr „regelgerecht“ gestalten? Fällt der Kontakt, der Umgang mit den Kindern den Corona-Regeln zum Opfer? Nein sagt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer: „Umgangsregelungen gelten auch in Corona-Zeiten, natürlich auch an Weihnachten und Neujahr. Mutter und Vater stehen in der regelgerechten Umgangsrangfolge an erster Stelle. Das ist gefestigte Rechtsprechung, aber in Umgangsfragen sind dem Recht Grenzen gesetzt.“ Der Verband fordert, dass alle Eltern zumindest die Möglichkeit haben, ihre Kinder an Weihnachten zu sehen und persönlich zu beschenken. Das sei ein Gebot der Menschlichkeit gerade jetzt.

„Pandemie und Lockdown sollten Impuls zu Milde und entsprechender Verhaltensänderung sein. Verweigerung von Umgang sollte tabu sein. Für Trennungseltern sind Kinder gerade jetzt an den Feiertagen der Resilienzfaktor schlechthin“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor und fordert, einen „ausdrücklichen Appell des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, Familienministerin, Justizministerin, vonseiten der Parteien und Medien“ den Anspruch aller Kinder auf beide Eltern hervorzuheben und entsprechend Umgangsverweigerung zu unterlassen. Dies erfordere wenig Aufwand, wäre aber eine „solidarische Geste“ für viele Trennungseltern.

Beispiele zeigen, die Realität ist vielfach frustrierend: Da ist der Vater, der ein Kinderzimmer eingerichtet hat, das schon seit zwei Jahren leer steht, nicht benutzt wird. Da ist die Mutter, die das Jugendamt um Hilfe gebeten hat, der die Kinder weggenommen wurden, die sich ins Leben zurückgekämpft und wieder Fuß gefasst hat, die ein Kind wieder zurückbekommen hat, die jetzt an Weihnachten Sozialpädagogin und der Pflegemutter um ein paar Stunden Umgang mit der Tochter bittet und kaltschnäuzig zurückgewiesen wird. Da sind die Großeltern, die gezielt ausgegrenzt wurden und jetzt erst recht – und das noch ganz „regelkonform“.

Fakt ist laut Zimmer, dass sich gerade an Weihnachten Trennungseltern „oft bekriegen“. Dabei werde aber vergessen, dass sie damit auch die Kinder verletzen. „Da werden schon mal Geschenke wieder zurückgeschickt oder abschätzig ausgehändigt, Umgang und Telefonate verhindert. Eine beliebte Verweigerungsstrategie an den Feiertagen ist, mit den Kindern zu verreisen, was in diesem Jahr nicht möglich sein dürfte.“ Zimmer rät jetzt zu einem „Burgfrieden“ „Ich appelliere von allem Gezerre und Gezeter abzulassen, Vergessen und Verzeihen ist gerade jetzt ein Elixier gegen Depression und Einsamkeit.“

Einsamkeit ist für nicht wenige Getrenntlebende und Geschiedene das Thema, nicht nur in der Pandemie, aber jetzt ganz besonders, wenn Ausgangssperre angesagt ist. Was tun, wenn die Familie zerbrochen ist, die Kinder nicht anwesend sind, die Freunde sich auf die andere Seite geschlagen haben oder fern sind? Dieses Jahr sind die üblichen „Zufluchtsorte“ Bars, Discos geschlossen, Veranstaltungen von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden entfallen. Weihnachten müsse „virtuell gefeiert“ werden mit Netflix und Co. „Die narzisstischen Empfehlungen sich selbst zu feiern, zu beschenken, zu bekochen, entsprechen nicht dem Fühlen von Menschen in der Trennungssituation. Schließlich sind gerade Lebenspläne und Träume gescheitert. Wie kann man sich da feiern?“, betont Linsler.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de




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