Duisburg (ots) - Die Kindernothilfe begrüßt die Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas zum Thema Frühverheiratung und fordert, die Ehemündigkeit in Deutschland grundsätzlich auf 18 Jahre anzuheben. In Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention sollten das Wohl und der Schutz der Kinder an oberster Stelle stehen. "Es ist höchste Zeit, dass die Gesetzgebung hier nachzieht", so Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe.
Komplexer sei die Auseinandersetzung mit im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen. "Über jeden Fall von Frühverheiratung muss einzeln entschieden werden, um das Leben der Kinder nicht noch weiter zu erschweren", sagt Weidemann. "Ich hoffe, dass bei der Überprüfung der Gesetze mit den - und nicht nur über die - Betroffenen gesprochen wird."
Die Ursachen für Frühverheiratung sind vielfältig: Fast immer treibt die Armut Eltern dazu, insbesondere junge Mädchen an wirtschaftlich besser gestellte Männer zu verheiraten. Doch auch der Schutz vor sexuellen Übergriffen und Gewalt auf der Flucht kann bei der Entscheidung, die eigenen Kinder schon früh zu verheiraten, eine Rolle spielen. "Man muss genau hinsehen, um zu entscheiden, ob eine Ehe, die nach geltendem Recht im Ausland geschlossen wurde, bei uns anerkannt werden kann oder nicht", so Weidemann. Dafür brauche es ausreichend Ressourcen, etwa in Jugendhilfeeinrichtungen, die dringend gestärkt werden müssten. Es dürfe allerdings keine Kompromisse geben, wenn Zwang und Gewalt zu erkennen seien. In diesen Fällen müsse man rigoros durchgreifen, sofort einen Vormund bestellen und alle Schutzmechanismen aktivieren. "Die Flucht aus einer Zwangsehe sollte als Asylgrund anerkannt werden", fordert Weidemann.
Die Kindernothilfe klärt in vielen ihrer Projekte in Afrika, Asien und Lateinamerika über die Gefahren von Frühverheiratung auf, entwickelt gemeinsam mit den Eltern alternative Einkommensquellen und ermöglicht Kindern den Schulbesuch und eine kindgerechte Entwicklung. In Selbsthilfegruppen tauschen sich Eltern über ihre Erfahrungen aus und fangen an umzudenken. "Die Wirkung der Selbsthilfegruppen ist beeindruckend: Eltern erkennen, dass sie eine Wahl haben, und schicken ihre Kinder nicht mehr in die Zwangsehe", so Weidemann.
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Komplexer sei die Auseinandersetzung mit im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen. "Über jeden Fall von Frühverheiratung muss einzeln entschieden werden, um das Leben der Kinder nicht noch weiter zu erschweren", sagt Weidemann. "Ich hoffe, dass bei der Überprüfung der Gesetze mit den - und nicht nur über die - Betroffenen gesprochen wird."
Die Ursachen für Frühverheiratung sind vielfältig: Fast immer treibt die Armut Eltern dazu, insbesondere junge Mädchen an wirtschaftlich besser gestellte Männer zu verheiraten. Doch auch der Schutz vor sexuellen Übergriffen und Gewalt auf der Flucht kann bei der Entscheidung, die eigenen Kinder schon früh zu verheiraten, eine Rolle spielen. "Man muss genau hinsehen, um zu entscheiden, ob eine Ehe, die nach geltendem Recht im Ausland geschlossen wurde, bei uns anerkannt werden kann oder nicht", so Weidemann. Dafür brauche es ausreichend Ressourcen, etwa in Jugendhilfeeinrichtungen, die dringend gestärkt werden müssten. Es dürfe allerdings keine Kompromisse geben, wenn Zwang und Gewalt zu erkennen seien. In diesen Fällen müsse man rigoros durchgreifen, sofort einen Vormund bestellen und alle Schutzmechanismen aktivieren. "Die Flucht aus einer Zwangsehe sollte als Asylgrund anerkannt werden", fordert Weidemann.
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