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Nicht ohne Kopfschutz losrollen

ADAC-Tipps für den Schulweg mit dem Kinderroller

München (ots) - Kinder sollten erst nach der Fahrradprüfung in der dritten oder vierten Klasse mit dem Rad zur Schule fahren. Bis dahin sind viele mit dem Roller unterwegs. Der ADAC weist Eltern zum Schulanfang darauf hin, die Gefahren beim Rollerfahren nicht zu unterschätzen. Gerade wenn Kinder in Gruppen unterwegs sind oder um die Wette rollern, achten sie nicht mehr auf das Verkehrsgeschehen.

obs/ADAC/ADAC/Stefanie Aumiller
Wer mit dem Roller unterwegs ist, darf nicht auf der Straße fahren, sondern muss sich den Gehweg mit Fußgängern teilen. Kinder müssen deshalb lernen, Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu nehmen.

Im Alter von bis zu acht Jahren können sie Geschwindigkeiten und Entfernungen oft nicht richtig einschätzen, ihre Reaktionszeit ist länger. Dadurch sind Schulanfänger besonders gefährdet. Eltern sollten den Nachwuchs deshalb immer wieder auf dem Schulweg begleiten und auf gefährliche Stellen, wie Straßenkreuzungen oder Gullydeckel und andere Stolperfallen hinweisen.

Allein wegen ihrer Größe werden Kinder leichter übersehen, vor allem in der dunklen Jahreszeit. Bei schlechten Sichtverhältnissen können Autofahrer sie erst aus 25 Metern sehen. Mit Reflektoren an Kleidung und Schulranzen sind Kinder schon aus 130 bis 140 Meter zu erkennen. Kommt es doch zu Zusammenstößen im Straßenverkehr kann ein Fahrradhelm schwere Kopfverletzungen vermindern. Deshalb sollten Kinder nie ohne Kopfschutz mit dem Roller unterwegs sein. Der ADAC rät, auch beim Helmkauf auf helle Farben und Reflektoren zu achten.

Mit seiner Verkehrsinitiative "Für einen sicheren Schulweg!" will der ADAC in diesem Jahr einen Beitrag leisten, die Unfallzahlen bei Kindern zu senken. Ziel der Initiative ist es, Eltern und Kinder über die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu informieren und aufzuzeigen, wie eine sichere Mobilität gewährleistet werden kann.


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